Bootsführerschein SBF See und Binnen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich „Binnen“ vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

Mindestalter für den Geltungsbereich „Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel“ 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung); ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung).

„Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).

Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

Boostführerschein SKS - Sportküstenschifferschein

Der 'Sportküstenschifferschein' ist ein freiwilliger, amtlicher Führerschein. Er berechtigt zum Führen von Segel- und Motoryachten innerhalb eines Bereiches von bis zu 12 Seemeilen von der Küste. Dieser Schein baut auf dem 'Sportbootführerschein' auf und kann sowohl unter Antriebsmaschine, als auch unter Segel- und Antriebsmaschine abgelegt werden. Damit ist der SKS der Nachweis, um eine Segelyacht auf den Küstengewässern führen zu können. Deshalb ist es der am häufigsten angestrebte Schein in Ihrer seglerischen Karriere. Darüber hinaus wird der SKS von vielen Yachtvercharterern als Befähigungs- bzw. Erfahrungsnachweis gefordert.

Der Bewerber muss mindestens 16 Jahre alt und im Besitz des amtlichen 'Sportbootführerschein Geltungsbereich See' sein. Darüber hinaus muss er 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich nachweisen, abhängig von der Art des Antriebes, unter Segel oder Maschine.

Die Ausbildung zum Sportküstenschifferschein umfasst, aufbauend auf dem Sportbootführerschein Geltungsbereich See, die Vermittlung umfangreicher Kenntnisse hinsichtlich Navigation, Schifffahrtsrecht, Seemannschaft und Wetter. Die Grundkenntnisse werden hier erweitert und vertieft. Im Bereich der Navigation muss neben einem Fragebogen eine umfangreiche Kartenaufgabe bewältigt werden und auch in den anderen drei Teilfächern muss ein erweiterter Wissensstand nachgewiesen werden.

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